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Der Vollservice![]() Bei Wärmemengen- und Wasserzählern wird eine Nacheichung bzw. ein Austausch der Geräte alle sechs Jahre durch die gesetzlichen Vorschriften erzwungen (siehe die Information zum Eichaustausch). Ein solcher Zwang existiert bei Heizkostenverteilern nicht. Der Grund hierfür ist einerseits ein rein formaler: Heizkostenverteiler messen nicht in jährlich gleichbleibenden absoluten physikalischen Einheiten, sind daher nicht eichfähig und somit auch nicht eichpflichtig. Andererseits kommt darin auch das allgemeine und berechtigte Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Langlebigkeit dieser Geräte zum Ausdruck. Man kann dennoch nicht von einer unbegrenzt langen Lebensdauer dieser Geräte ausgehen:
Wenn Sie daher sicher sein wollen, dass die in Ihren Anlagen installierten Heizkostenverteiler nicht nur regelmäßig überprüft, sondern auch gewartet werden, so dass sie sich ständig auf dem jeweils neuesten Stand der Technik befinden, so empfehlen wir unseren Vollservice Heizkostenverteiler: In diesem Fall kümmern wir uns um die ständige Betriebsbereitschaft Ihrer Ausrüstung und halten sie auf dem neuesten Stand der Technik sowie konform zur Heizkostenverordnung. Die Gebühren hierfür erheben wir gemeinsam mit unserer jährlichen Kundendienstrechnung, die im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf die Nutzer umgelegt wird, so dass Ihnen als Hausbesitzer oder -verwalter keine zusätzlichen Kosten entstehen. Nähere Informationen hierüber finden Sie in unserer Information zum Vollservice. |
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