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Kaltanzeige bei elektronischen HeizkostenverteilernElektronische Heizkostenverteiler (E-HKV) zeichnen sich dank hochwertiger Elektronik als zuverlässiges Erfassungssystem für gehobene Ansprüche aus. Bei Niedertemperatur-Heizanlagen oder bei besonderen Anforderungen hinsichtlich Zwischenablesungen stellen diese Geräte eine in jeder Beziehung sinnvolle Alternative zu den bewährten und kostengünstigen Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip dar. Bei der Konzeption der Geräte bezüglich der hier diskutierten Thematik standen drei wesentliche Kriterien im Vordergrund:
Um diese Forderungen in einer möglichst breiten Vielfalt konkreter praktischer Situationen erfüllen zu können, ist in den einschlägigen DIN- bzw. EN-Vorschriften ein Regelwerk erarbeitet worden, dem jeder E-HKV Genüge zu leisten hat. Kernstücke dieser Regelung sind:
Trotz all dieser Maßnahmen kann es unter ganz besonderen Umständen vorkommen, dass auch bei zugedrehtem Heizkörperventil diese Geräte weiterzählen. Der Fortschritt der Anzeige ist in praktisch allen Fällen nicht erheblich, so dass der finanzielle Aspekt eine vergleichsweise untergeordnete Rolle spielt. Wesentlicher ist zumeist die Befürchtung einer möglichen Fehlfunktion der Geräte, die allerdings, dank modernster Technologie, heute weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Für den Fall, dass es aber dennoch zu einer solchen "Kaltanzeige" kommt, kann es dafür mehrere Gründe geben. Die häufigsten sind im folgenden, gemeinsam mit eventuell möglichen "Gegenmaßnahmen", zusammengestellt. In den beiden letzten Fällen kann die Situation noch dadurch verschärft werden, dass durch angekippte Fenster kalte Luft auf den Heizkostenverteiler fällt, wodurch die vom Gerät gemessene Raumlufttemperatur abfällt, so dass der für eine Registrierung erforderliche Temperaturunterschied von 4 - 5 °C erreicht wird.
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