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Information zu RauchwarnmeldernGrundsätzlichesJedes Jahr sterben in Deutschland einige hundert Menschen an den Folgen eines Brandes in Wohnhäusern. "Brandgeruch weckt nicht", und gleichzeitig ist Rauch außerordentlich gefährlich. Nach dem Ausbrechen eines Brandes bleiben betroffenen Personen nur wenige Minuten, um sich in Sicherheit zu bringen, bevor eine lebensgefährliche Rauchvergiftung eintritt. Rauchwarnmelder können in diesen Fällen durch rechtzeitige Alarmierung Leben retten und werden z. B. von Feuerwehren seit Jahren für alle Wohnhäuser gefordert. AusstattungspflichtIn vielen Bundesländern besteht schon seit einigen Jahren die Pflicht, Wohnräume mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Seit dem 1.1.2018 ist der Einbau von Rauchwarnmeldern in Neu- und Bestandswohnungen auch in Bayern verpflichtend. Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer, für die Betriebsbereitschaft der Besitzer (Mieter). Mindestens ein Rauchwarnmelder ist in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, einzubauen. Die Lösung von BFWBFW bietet die Lieferung und Montage sowie die jährlich vorgeschriebene Wartung von Rauchwarnmeldern an. Dabei besteht für den Kunden die Möglichkeit, die Geräte zu kaufen und durch BFW montieren zu lassen oder zu mieten. Die jährliche Kontrolle kann im Regelfall zusammen mit der Ablesung der Erfassungsgeräte für die Heizkosten erfolgen, so dass die Wohnungsnutzer nicht zu einem weiteren jährlichen Termin den Zutritt zur Wohnung ermöglichen müssen. |
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