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JahresablesungZur Erstellung der Heizkostenabrechnung ist am Ende des Abrechnungszeitraumes die Ermittlung der anteiligen Verbräuche der Nutzer erforderlich. Die Pflicht zur Verbrauchserfassung ist in § 4 Heizkostenverordnung geregelt. Es liegt gleichermaßen im Interesse der Nutzer und von BFW, dass die Ablesung der Erfassungsgeräte (Heizkostenverteiler, Wärmezähler, Wasserzähler) termingerecht und kostengünstig durchgeführt werden kann. Der Ablesetermin wird daher mindestens 10 Tage vor der Ablesung angekündigt. Dies erfolgt in der Regel durch Aushang an gut sichtbarer Stelle in der Liegenschaft. Die Betreuung der Vielzahl von Nutzeinheiten erfordert einen hohen logistischen Aufwand und Personaleinsatz. Nicht alle Liegenschaften können genau zum Ende des Abrechnungjahres, bei kalenderjährlicher Abrechnung also am 31. Dezember, abgelesen werden. Die kalenderjährlichen Ablesungen finden deshalb im Zeitraum zwischen Ende November und Ende Januar statt. Dabei wird von BFW ein in etwa gleicher 12-Monatsabstand zwischen den jährlichen Ableseterminen eingehalten. Achten Sie bitte in dem von Ihnen aus den Vorjahren bekannten Zeitraum auf die Aushänge, z. Bsp. im Treppenhaus. Sind Nutzeinheiten beim angekündigten ersten Ablesetermin nicht zugänglich wird von BFW, für die nicht zugänglichen Nutzeinheiten, zeitnah eine weitere kostenfreie Ablesung durchgeführt. Die Kosten der Ablesung werden im Rahmen der Abrechnungserstellung, zusammen mit den weiteren Kosten der Heizanlage, auf alle Nutzer umgelegt (§ 7 Heizkostenverordnung). Um diese Kosten so gering wie möglich zu halten werden beide Ablesetermine von BFW als Sammeltermine in Touren für mehrere Liegenschaften geplant und durchgeführt. Die Ablesetermine sind für alle Nutzeinheiten geplant und angekündigt und müssen somit von unseren Ablesern auch durchgeführt werden. Aus diesem Grund ist es für einzelne Nutzer nicht möglich diese Termine individuell zu ändern. Jede zusätzliche Planung und Anfahrt verursacht zusätzliche Kosten, die nicht auf alle Nutzer verteilt werden und daher individuell vom einzelnen Nutzer zu tragen sind. |
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