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Erläuterungen zur HeizkostenabrechnungUm eine korrekte Heizkostenabrechnung für Sie erstellen zu können, benötigen wir die aktuellen Angaben über die in der abgelaufen Heizperiode entstandenen Kosten sowie mögliche Veränderungen Ihrer Nutzerdaten. Auf der Grundlage dieser Daten sowie der von uns ermittelten Verbrauchswerte können wir anschließend eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten für jeden einzelnen Nutzer erstellen. Die Vordrucke zur Nutzerliste und zur Heizkostenermittlung sind von besonderer Wichtigkeit für eine korrekte Heizkostenabrechnung. Bitte senden Sie uns diese beiden Formulare vollständig ausgefüllt zurück. Legen Sie bitte keine Quittungen, Rechnungen oder Lieferscheine bei. Die Daten, die Sie auf den beiden Formularen eintragen, gehören zu den Grundlagen der gesamten Heizkostenabrechnung. Wir bitten Sie daher, sowohl die von uns bereits eingetragenen Daten als auch die von Ihnen ergänzten Angaben sorgfältig zu überprüfen und im Fehlerfall deutlich zu korrigieren. Eine Überprüfung Ihrer Angaben kann unsererseits im Allgemeinen nicht mehr durchgeführt werden. Erläuterung zur NutzerlisteTragen Sie bitte die neuen Nutzer direkt bei der entsprechenden Wohnung ein. Geben Sie im Fall eines Nutzerwechsels bitte das genaue Datum an. Maßgeblich ist die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer. Sollte zwischen dem Auszug des alten und dem Einzug des neuen Nutzers die Wohnung für einige Zeit leer stehen, so bitten wir Sie, diese Zeit unter dem Nutzernamen "Leer" einzutragen. Bei mehr als drei Mietern legen Sie bitte ein separates Blatt bei oder benutzen Sie die Rückseite. Sollte die Aufteilung des warmen Wassers noch nach Zahl der Personen erfolgen müssen, so sind diese Zahlen am Ende der jeweiligen Nutzernamen angegeben bzw. anzugeben. Erläuterung zur HeizkostenermittlungBitte überprüfen Sie die von uns bereits eingesetzten Informationen, insbesondere den Namen und die Anschrift von Leistungsgeber und -empfänger. Für den Fall, dass die von BFW erstellten Heizkostenabrechnungen als Rechnung im Sinne von § 14 UStG (um Vorsteuer geltend zu machen) verwendet werden, beachten Sie bitte die Bestimmungen im Umsatzsteuerrecht. Nehmen Sie Änderungen bitte immer dann vor, wenn fehlerhafte Angaben vorliegen. Geben Sie bitte alle Beträge incl. Mehrwertsteuer bzw. ohne Mehrwertsteuer (abhängig von Ihrer Abrechnungsart) an. Sollte in bestimmten Fällen auf den Einzelabrechnungen die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen werden, so teilen Sie uns dies bitte ausdrücklich mit. Bitte tragen Sie im Feld Brennstoff- bzw. Energiekosten alle Brennstoffeinkäufe ein, die im Abrechnungszeitraum getätigt wurden (Datum, Menge, Betrag). Wenn der Brennstoff auf Vorrat gehalten wird (z. B. Öl, Kohle, Flüssiggas), so muss der Brennstoffrest zum Ende des Abrechnungszeitraums ermittelt und angegeben werden. In das Feld Umlagefähige Nebenkosten der Heizanlage tragen Sie bitte alle umlagefähigen Nebenkosten ein. Gemäß Heizkostenverordnung sind nur die Kosten des Betriebsstromes, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes, die Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Art der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung umlagefähig. Wenn mit Ihnen die Verteilung von Sonderkosten vereinbart wurde, tragen Sie bitte in dem Feld Sonstiges diese Sonderkosten ein (Bezeichnung, Gesamtsumme und Aufteilungsschlüssel). Bei mehr als zwei verschiedenen Sonderkosten empfehlen wir Ihnen unsere BFW-Betriebskostenabrechnung. Bitte senden Sie uns die Heizkostenermittlung und die Nutzerliste möglichst bald vollständig ausgefüllt zurück. Nur so ist uns eine rasche und korrekte Erstellung der Heizkostenabrechnung möglich. Stand: 1. November 2004
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