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Datenschutzerklärung zur FernauslesungAm 1. Dezember 2021 ist die neue Heizkostenverordnung (HeizkostenV) in Kraft getreten, welche die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht umsetzt. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem neuen Gesetz das Ziel den Energieverbrauch von Gebäuden weiter zu senken, indem mehr Messdaten als bisher erfasst werden und diese den Bewohnern auch unterjährig zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zug verpflichtet die HeizkostenV Gebäudeeigentümer und damit auch uns als Dienstleister zum Einsatz von fernauslesbarer Messtechnik sowie zur Bereitstellung unterjähriger Verbrauchsinformation für die Bewohner. Um unseren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, beschreiben wir hier das gesamte Verfahren und informieren Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre damit einhergehenden Rechte gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen der BFW in Sachen Datenschutz finden Sie unter dem Punkt Datenschutz. Wesentliche Vorgaben der HeizkostenV
Beschreibung zu Technik und VerfahrenDie BFW wird zur Erfüllung der neuen gesetzlichen Vorgaben in allen Liegenschaften fernauslesbare Technik installieren, die in folgender Art und Weise arbeitet. Digitale geeichte Messgeräte, wie Wärmemengenzähler, erheben als Durchflusszähler und Temperaturfühler Daten und übermitteln diese mehrmals täglich und verschlüsselt per Funk. Der Sendeintervall und die Frequenz sind von Gerät zu Gerät unterschiedlich und können erfragt werden. Die gesendeten Daten werden je nach Liegenschaft entweder über einen lokal verbauten Datensammler empfangen und per Mobilfunk an die Server der BFW übermittelt, oder von einem Ableser mit einem mobilen Datensammler empfangen und im Nachgang manuell an die vorgenannten Server übertragen. Die Übertragung der Daten findet jeweils verschlüsselt statt. Die BFW wird die Verbrauchsdaten zweckgebunden und wie bisher verarbeiten, künftig aber zusätzlich über ein selbst betriebenes Internetportal, für den jeweils berechtigten Bewohner, zugänglich machen. Informationen zur VerarbeitungWir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auch bei der Verbrauchsinformation ausschließlich zur Erfüllung vertraglicher Zwecke, i. d. R. zur Erstellung von Betriebs- und Verbrauchskostenberechnungen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen unter Beachtung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Verarbeitet werden Vor- und Familienname, Adressdaten, Kontaktdaten sowie Messwerte und Zählerstände. Im Rahmen der Vertragsabwicklung übermitteln wir diese Daten zu oben genannten Zwecken an zwingend erforderliche Personen sowie Hausverwaltungen und Eigentümer. Im Zuge unserer Leistungserbringung arbeiten wir mit externen Partnern zusammen, die uns in verschiedenen Bereichen, z.B. im Bereich der EDV, unterstützen und hierdurch unter Umständen auch Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten. Alle diese Kooperationspartner sind gemäß der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Im Falle der Anordnung durch eine berechtigte Stelle dürfen und müssen wir im Einzelfall Auskunft über die vorbezeichneten Daten erteilen, wenn dies für Zwecke der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben von Behörden erforderlich ist. Sind Daten nicht mehr für die Erfüllung vertraglicher Pflichten oder aufgrund berechtigter Interessen bei uns erforderlich und besteht keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung der Daten, werden diese gelöscht. Rechte von BetroffenenAls Betroffener haben Sie das Recht, von uns Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und deren Herkunft zu verlangen. Auf Ihr Verlangen kann die Auskunft auch elektronisch erteilt werden. Weiter haben Sie das Recht die Berichtigung sowie die Löschung bzw. Sperrung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Vom Betroffenen erteilte Einwilligungen können jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Der Betroffene hat zudem das Recht Widerspruch hinsichtlich der Verbreitung seiner Daten einzulegen und die Herausgabe dieser in einem gängigen und maschinenlesbaren Format zu verlangen. Die Nichtbeachtung der Betroffenenrechte stellt einen Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen dar und kann durch die Aufsichtsbehörde sanktioniert werden. Betroffene haben ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. AnsprechpartnerVerantwortliche Stelle Datenschutzbeauftragter Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde |
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