Zwischenablesung

Für die Durchführung von Zwischenablesungen verwenden Sie bitte ausschließlich das BFW-Formular "Zwischenablesung", welches vollständig ausgefüllt werden sollte. Bitte beachten Sie auf alle Fälle unsere folgenden Richtlinien zur Zwischenablesung, die Sie auch bei dem Formular finden.

Richtlinien zur Zwischenablesung

Ablesezeitpunkt

Die Ablesung ist möglichst an dem Tag durchzuführen, an dem der Nutzerwechsel erfolgt.

Reihenfolge der Ablesung der Messgeräte

Die Messgeräte für die Erfassung des Verbrauchs von Heizung und Wasser müssen unbedingt in folgender Reihenfolge abgelesen werden: Die Ablesung beginnt mit dem Messgerät, das links von der Wohnungstüre als erstes erreicht wird. Als nächstes Messgerät wird dasjenige abgelesen, das beim Rundgang durch die Wohnung im Uhrzeigersinn als nächstes angetroffen wird. Auf diese Weise werden alle Messgeräte der gesamten Wohnung abgelesen.

Erläuterungen zu den Spalten auf dem BFW-Formular "Zwischenablesung"

RAUM Bezeichnung des Raumes, in dem sich das Messgerät befindet
GERÄT Art des Wärme- oder Wassermessgerätes:
HKV Heizkostenverteiler (befindet sich am Heizkörper)
WMZ Wärmezähler (misst Heizung)
WWZ Warmwasserzähler
KWZ Kaltwasserzähler
GERÄTENUMMER Die letzten 4 oder 5 Stellen der Nummer auf dem Messgerät
FAKTOR Zur korrekten Verrechnung der Wärmeentnahme an Heizkörpern werden bei der Abrechnung die abgelesenen Einheiten mit diesem Faktor multipliziert und ergeben dann die verbrauchten Einheiten. Diese Spalte lassen Sie bitte frei.
ABLESEWERT Hier tragen Sie bitte Ihre Ablesewerte ein.
EINHEIT/FARBE Bei Zählern bitte die Einheit des abgelesenen Wertes eintragen, bei Verdunstungsmessgeräten die Farbe der Messflüssigkeit.

Ablesung der Messgeräte

Die Messgeräte sind genau abzulesen (nötigenfalls mit einer Taschenlampe beleuchten).

Heizkostenverteiler (HKV) nach dem Verdunstungsprinzip:

Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip ist der Skalenwert abzulesen, welcher der geraden Oberkante der Messflüssigkeit am nächsten liegt.

Liegt dieser Wert über der Nullmarke der Skala, so ist, soweit vorhanden, der Buchstabe der Skala als Ablesewert zu notieren. Andernfalls sind die Einheiten, die über der Nullmarke der Skala liegen von dieser aus nach oben abzuzählen und mit einem Minus (-) zu kennzeichnen. Bei Messgeräten mit zwei Messampullen (aktuelle Messampulle und Vorjahresampulle) wird nur das Röhrchen bei der engen Skalenteilung abgelesen (Farbe notieren).

Elektronische Heizkostenverteiler:

Bei elektronischen Heizkostenverteilern wechseln die Anzeigewerte periodisch. Hier müssen alle Werte in der Reihenfolge ihres Erscheinens inklusive aller Buchstaben notiert werden. Beispiel: 01127, M02340, 694.01, k060-2

Warmwasserzähler (WWZ), Kaltwasserzähler (KWZ), Wärmezähler (WMZ):

Hier müssen die Anzeigewerte und die Einheiten, in welchen diese Anzeige erfolgt, notiert werden. Einheit bei Warm- und Kaltwasserzählern: m³; mögliche Einheiten bei Wärmezählern: MWh, kWh, GJ, MJ.

Kaltverdunstungsvorgabe bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip

Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip wird, entsprechend den gültigen DIN-Vorschriften, die Verdunstung der Messflüssigkeit während der Sommermonate (Kaltverdunstung) dadurch berücksichtigt, dass die Messampulle um einige Einheiten überfüllt wird. Diese Einheiten sind vorgesehen für die Verdunstung in der Zeit von Anfang Mai bis Ende September - bei Heizungssystemen mit mittleren Auslegungs-Heizmediumtemperaturen von weniger als 60 °C in der Zeit von Anfang April bis Ende Oktober. Erfolgt eine Zwischenablesung vor oder während dieser Periode der Kaltverdunstung, so ergibt sich der tatsächliche Verbrauch aus Ihrem Ablesewert zuzüglich der noch nicht verdunsteten Einheiten aus der Überfüllung.

Beispiel für eine solche Korrektur:
Die Geräte sind Ende Dezember mit neuen Ampullen ausgestattet worden; die Zwischenablesung findet Ende August statt. Die mittlere Auslegungs-Heizmediumtemperatur liegt über 60 °C; die installierten Geräte haben eine Überfüllung von 5 Einheiten für die Zeit von Anfang Mai bis Ende September. Ende August sind daher erst 4 der 5 Einheiten aus der Überfüllung verbraucht, so dass bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung zu den abgelesenen Werten noch eine Einheit addiert werden muss. Diese Korrektur wird von BFW bei der Erstellung der Abrechnung vorgenommen. Sie notieren die tatsächlich von Ihnen abgelesenen Werte.

Warmwasserkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip (WKV)

Eine Ablesung der WKV mit Verdunstungsampulle ist nicht erforderlich. Aufgrund von Verkalkungen ist die erforderliche Messgenauigkeit nicht mehr gegeben. Die Messwerte können daher in der Abrechnung nicht mehr verwendet werden.

Zeugen der Ablesung

Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird dringend gebeten, die Ablesung in Anwesenheit kundiger Zeugen (Vertreter der Hausverwaltung, Hausmeister, Nachmieter o. a.) durchzuführen. Die Zeugen sind anzugeben und sollen die Ableseergebnisse durch Unterschrift bestätigen.

Hinweis

BFW behält sich vor, die Ablesewerte zu korrigieren oder ganz zu verwerfen, wenn sie auf eine nicht ordnungsgemäße Ablesung hinweisen bzw. wenn sie zu fehlerhaften Abrechnungen führen würden.