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ZwischenablesungFür die Durchführung von Zwischenablesungen verwenden Sie bitte ausschließlich das BFW-Formular "Zwischenablesung", welches vollständig ausgefüllt werden sollte. Bitte beachten Sie auf alle Fälle unsere folgenden Richtlinien zur Zwischenablesung, die Sie auch bei dem Formular finden. Richtlinien zur ZwischenablesungAblesezeitpunktDie Ablesung ist möglichst an dem Tag durchzuführen, an dem der Nutzerwechsel erfolgt. Reihenfolge der Ablesung der MessgeräteDie Messgeräte für die Erfassung des Verbrauchs von Heizung und Wasser müssen unbedingt in folgender Reihenfolge abgelesen werden: Die Ablesung beginnt mit dem Messgerät, das links von der Wohnungstüre als erstes erreicht wird. Als nächstes Messgerät wird dasjenige abgelesen, das beim Rundgang durch die Wohnung im Uhrzeigersinn als nächstes angetroffen wird. Auf diese Weise werden alle Messgeräte der gesamten Wohnung abgelesen. Erläuterungen zu den Spalten auf dem BFW-Formular "Zwischenablesung"
Ablesung der MessgeräteDie Messgeräte sind genau abzulesen (nötigenfalls mit einer Taschenlampe beleuchten). Heizkostenverteiler (HKV) nach dem Verdunstungsprinzip:Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip ist der Skalenwert abzulesen, welcher der geraden Oberkante der Messflüssigkeit am nächsten liegt. Liegt dieser Wert über der Nullmarke der Skala, so ist, soweit vorhanden, der Buchstabe der Skala als Ablesewert zu notieren. Andernfalls sind die Einheiten, die über der Nullmarke der Skala liegen von dieser aus nach oben abzuzählen und mit einem Minus (-) zu kennzeichnen. Bei Messgeräten mit zwei Messampullen (aktuelle Messampulle und Vorjahresampulle) wird nur das Röhrchen bei der engen Skalenteilung abgelesen (Farbe notieren). Elektronische Heizkostenverteiler:Bei elektronischen Heizkostenverteilern wechseln die Anzeigewerte periodisch. Hier müssen alle Werte in der Reihenfolge ihres Erscheinens inklusive aller Buchstaben notiert werden. Beispiel: 01127, M02340, 694.01, k060-2 Warmwasserzähler (WWZ), Kaltwasserzähler (KWZ), Wärmezähler (WMZ):Hier müssen die Anzeigewerte und die Einheiten, in welchen diese Anzeige erfolgt, notiert werden. Einheit bei Warm- und Kaltwasserzählern: m³; mögliche Einheiten bei Wärmezählern: MWh, kWh, GJ, MJ. Kaltverdunstungsvorgabe bei Heizkostenverteilern nach dem VerdunstungsprinzipBei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip wird, entsprechend den gültigen DIN-Vorschriften, die Verdunstung der Messflüssigkeit während der Sommermonate (Kaltverdunstung) dadurch berücksichtigt, dass die Messampulle um einige Einheiten überfüllt wird. Diese Einheiten sind vorgesehen für die Verdunstung in der Zeit von Anfang Mai bis Ende September - bei Heizungssystemen mit mittleren Auslegungs-Heizmediumtemperaturen von weniger als 60 °C in der Zeit von Anfang April bis Ende Oktober. Erfolgt eine Zwischenablesung vor oder während dieser Periode der Kaltverdunstung, so ergibt sich der tatsächliche Verbrauch aus Ihrem Ablesewert zuzüglich der noch nicht verdunsteten Einheiten aus der Überfüllung. Beispiel für eine solche Korrektur:
Warmwasserkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip (WKV)Eine Ablesung der WKV mit Verdunstungsampulle ist nicht erforderlich. Aufgrund von Verkalkungen ist die erforderliche Messgenauigkeit nicht mehr gegeben. Die Messwerte können daher in der Abrechnung nicht mehr verwendet werden. Zeugen der AblesungUm Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird dringend gebeten, die Ablesung in Anwesenheit kundiger Zeugen (Vertreter der Hausverwaltung, Hausmeister, Nachmieter o. a.) durchzuführen. Die Zeugen sind anzugeben und sollen die Ableseergebnisse durch Unterschrift bestätigen. HinweisBFW behält sich vor, die Ablesewerte zu korrigieren oder ganz zu verwerfen, wenn sie auf eine nicht ordnungsgemäße Ablesung hinweisen bzw. wenn sie zu fehlerhaften Abrechnungen führen würden. |
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